Privatzahler
Unter bestimmten Umständen werden die Kosten der Lerntheapie Ihres Kindes über das zuständige Jugendamt (nach dem KJHG §35a) erstattet.
Ich bin als Lerntherapeutin beim Jugendamt Leverkusen anerkannt.
Bitte setzen Sie sich mit dem Jugendamt in Verbindung, ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall zutreffen oder vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit mir.
Finanzamt
Die Kosten sind i. d. R. steuerlich absetzbar. Bezüglich der Voraussetzungen setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung.